Spannendes Thema! In dem IT-Unternehmen, in dem ich bis vor kurzem gearbeitet habe, wurden wir tatsächlich vor ähnliche Herausforderungen gestellt. Die Geschäftsführung hat sich damals für eine Zusammenarbeit mit externen Experten entschieden, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben im
Hinweisgeberschutzgesetz korrekt umgesetzt werden. Es wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass die Meldesysteme sowohl schriftliche oder mündliche als auch persönliche Meldungen von Vorfällen ermöglichen und dass innerhalb von 7 Tagen ein Hinweis von der internen Meldestelle bearbeitet bzw. bestätigt wird.
Um dieses Thema transparent im Team zu kommunizieren, gab es regelmäßige Updates und Schulungen zu dem neuen System - das war Gold wert, um Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen und das Team aufzuklären. Die konsequente Beachtung der Vorgaben, wie die DSGVO-Konformität und der Schutz der Identität der Hinweisgeber, standen im Fokus. Wenn ihr noch im Implementierungsprozess seid, könnte auch für euch ein Blick auf den detaillierten Leitfaden von Dr. Thomas Altenbach auf [Link zur Webseite] nützlich sein, um die aktuellen Anforderungen und besten Praktiken im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu verstehen und umzusetzen.
Alles Gute bei der Implementierung!